Kostenfreie Pflegehilfsmittel
bis zu 480 EUR im Jahr.

Die Pflegekasse übernimmt für ambulant
gepflegte Pflegebedürftige von den Kosten für
Pflegehilfsmittel bis zu 40 € pro Monat.

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Unser Konzept –
unsere Überzeugung.

Zum SaniBox®-Konzept zählt von der ersten
Sekunde an, Pflegebedürftige, pflegende Angehörige
und ihre vielen Helfer zu unterstützen.

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Sie pflegen einen geliebten Menschen?

Dann fordern Sie jetzt Ihr SaniBox Info-Set kostenfrei und unverbindlich an!

SaniBox® ist ein Service der ADVP SaniDepot GmbH aus Oldenburg. Wir sind Ansprechpartner im Bereich der häuslichen Pflegeversorgung.

Mit SaniBox® haben Sie die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel monatlich bis zu einem Wert von 40,- EUR zu beantragen und nach Hause liefern zu lassen.

Wir übernehmen die komplette Abwicklung der Kostenübernahme durch die Pflegekassen und die Abrechnung mit diesen.

Für Sie und Ihre Angehörigen entstehen hierbei keinerlei Kosten – das garantieren wir!

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Warum sind Pflegehilfsmittel so wichtig?

Gerade Pflegebedürftige sind besonders gefährdet und schutzbedürftig , wenn es um Infektionen geht

Um Pflegebedürftige und Pflegepersonen vor Ansteckungsgefahren zu schützen, sollten daher regelmäßig Hygieneprodukte (Pflegehilfsmittel) verwendet werden. Aus diesem Grund haben wir SaniBox(R) ins Leben gerufen.

Für wen ist der Bezug der SaniBox(R) kostenfrei?

Für alle Patienten mit Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5, die

  • gesetzlich oder privat pflegeversichert oder beihilfeberechtigt sind
  • zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben und dort gepflegt werden
  • von einer privaten Person (Angehöriger, Freund etc.) betreut werden

Sind die o.g. Voraussetzungen erfüllt, übernehmen die Pflegekassen bis zu 40 € im Monat für den Bezug von Pflegehilfsmittel über SaniBox(R).

GARANTIERT UNKOMPLIZIERT

Wir übernehmen die komplette Abwicklung der Kostenübernahme durch die Pflegekassen – selbstverständlich kostenfrei!

Welche Pflegeprodukte können Sie kostenfrei erhalten?

Die Lieferung erfolgt selbstverständlich ohne Gebühren bis an die Haustür

1. Einmalhandchuhe aus Nitril, Vinyl oder Latex
2. Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
3. Händedesinfektionsmittel
4. Flächendesinfektionsmittel
5. Schutzschürzen
6. Mundschutz

Versand der SaniBox®

So kommen die Pflegehilfsmittel zu Ihnen

  • Wir liefern die SaniBox® jeden Monat pünktlich zu Ihnen nach Hause
  • Der Empfang der SaniBox® wird direkt mit der Paketannahme bestätigt

Auch der Versand ist für Sie kostenfrei.

Übrigens: Bei uns können Sie die Zusammenstellung Ihrer SaniBox jederzeit ändern. Auch können Sie die Lieferintervalle von monatlich auf z. B. Vierteljährlich anpassen lassen. Ein Anruf oder eine Email an uns genügt.

Jetzt kostenloses Info-Set bestellen

Qualität und Vertrauen sind uns wichtig. Sollten Sie eine Frage haben oder sich unsicher sein stehen wir Ihnen gerne helfend zur Seite.

Ein Anruf unter 0441 – 361 482 30 genügt.

Immer noch nicht überzeugt?

Wir bieten viele Vorteile für Patienten und Angehörige

Kostenersparnis

Durch die SaniBox® sparen
Versicherte bis zu 480,- EUR im Jahr.

Einfache Bestellung

Sie müssen nur Kontakt mit uns aufnehmen,
den Rest übernehmen wir.

Zeitersparnis

Kein Einkauf in Apotheken
oder Sanitätshäusern mehr erforderlich.

Professioneller Service

Die Abwicklung erfolgt
zuverlässig und pünktlich.

Bessere Pflege

Wir verwenden nur hochwertige Produkte,
um die Gefahr einer Ansteckung zu reduzieren.

Hilfe für Helfer

Das SaniBox®-Konzept lässt
Geld in das Pflegesystem zurückfließen.

Rechtliches

Die Gesetzesgrundlage

Die Möglichkeit der Kostenübernahme für die SaniBox® basiert auf § 40 Abs. 2 SGB XI.

  • Die Pflegekassen übernehmen bis zu 40,- EUR im Monat für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel, unabhängig vom Pflegegrad und ohne Verrechnung mit anderen Leistungen.
  • Erstattet werden Bettschutzeinlagen, Mundschutz, Schutzschürzen, Hände- und Flächendesinfektionsmittel sowie Einmalhandschuhe.

Auszug aus § 40 SGB XI

  • (1) Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die zur Erleichterung der Pflege oder zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ihm eine selbständigere Lebensführung ermöglichen, soweit die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind …
  • (2) Die Aufwendungen der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel dürfen monatlich den Betrag von 40,- EUR nicht übersteigen.

Noch Fragen offen?

Gerne beraten wir Sie persönlich