FAQ

Fragen und Antworten

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um die SaniBox® zu erhalten?

Der Patient muss eine Pflegeeinstufung haben, zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft leben und von einer Privatperson betreut werden. Ab 2017 erfolgt die Pflegeeinstufung in die neuen Pflegegrade 1 bis 5. Unsere SaniBox können dann alle Patienten mit Pflegegrad 1,2,3,4 oder 5 kostenfrei beziehen.

Welche Pflegehilfsmittel werden erstattet?

Erstattet wird der Bezug folgender Pflegehilfsmittel: Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Hände- und Flächendesinfektionsmittel, Mundschutz und Schutzschürzen. Für andere Produkte (z. B. Inkontinenzmittel) ist eine Kostenübernahme nur über die Krankenversicherung möglich.

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel?

Gemäß §78 Abs. 1 in Verbindung mit §40 Abs. 2 SGB XI haben Versicherte einen gesetzlichen Erstattungsanspruch auf Pflegehilfsmittel von bis zu 40,- EUR im Monat. Die Voraussetzungen, wie oben in der ersten Frage beschrieben, müssen erfüllt sein.

Ist ein Wechsel zwischen den einzelnen Boxen möglich?

Ja. Eine Änderung ist jeden Monat problemlos möglich. Auch ist eine Bezugspause jederzeit möglich. Eine einfache Mitteilung an uns genügt.

Haben Privatpatienten und Beihilfeberechtigte auch Anspruch auf die SaniBox®?

Ja. Privat Versicherte erhalten von uns eine Rechnung, die sie bei ihrer Versicherung zur Erstattung einreichen. Bei Beihilfeberechtigten tragen die private Pflegepflichtversicherung und die Beihilfestelle je 50% der Leistung.

Wer steht hinter SaniBox®?

Hinter SaniBox® steht die SaniDepot GmbH, welches pflegebedürftige Menschen und Unternehmen im Gesundheitsbereich mit Pflegehilfsmitteln versorgt. Wir sind Vertragspartner aller bundesweiten Pflegekassen und offiziell anerkannter Leistungserbringer für die Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln.